Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot
Pressemeldung v. Pater Rolf Hermann Lingen, 19.04.2023
Die Internetseite Volksverpetzer behauptet über sich: "Als
Anti-Fake-News-Blog versuchen wir, die tolle Arbeit anderer
Faktencheck-Projekte mit kreativen Aktionen, Witz, Satire und ebenso
ausführlichen Recherchen zu ergänzen." Am 14.03.2023 habe ich dazu
bei Trustpilot eine Bewertung (80x "hilfreich") veröffentlicht:
»"Zweites Vatikanisches Konzil" Die "Vatikanum-2"-Gruppe wird von
"Volksverpetzer" als katholische Kirche ausgegeben (tag
"katholisch"). Aber die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche,
sondern eine häretische Gemeinschaft. Das ist auch unanfechtbar
gerichtsnotorisch, cf. Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau
(2 S 231/79 – Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7
Ls-29 Js 74/08-43/11 – Falschgutachten Thomas Schüller).«
Trustpilot drohte, diese Review zu löschen, weil VP glaube, "dass
sie nicht auf einer wirklichen Erfahrung beruht." Das VP-Profil ist
derzeit nicht offen für Reviews, somit kann auch derzeit noch nicht
der Zusatz eingetragen werden: »Aktualisierung v. 19.04.2023 für
Pressemeldung: Wie der obige Text klar zeigt, handelt es sich um
eine wirkliche Erfahrung, i. e. um die sachliche Prüfung und
argumentative Widerlegung einer von VP öffentlich verbreiteten
Falschaussage. Trustpilot erklärt ausdrücklich, dass auch eine
Korrespondenz per Mail reicht als "wirkliche Erfahrung", d. h. ich
müsste beweisen, dass ich eine Mail an VP geschrieben habe. Also
habe ich am 18.04.2023 eine Mail an VP und einen entsprechenden
Screenshot als Beweis an Trustpilot geschickt: VP sollte mir
wenigstens eine URL nennen, um die "katholisch"-Behauptung zu
begründen. VP hat die gesetzte Frist von einem Tag fruchtlos
verstreichen lassen. Damit ist die Korrespondenz vollständig
abgeschlossen. Trustpilot kann diese Bewertung nicht mehr begründet
löschen. S. PM "Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot"«.
In der Review - ebenso wie in der Mail an VP - wird auf das
Falschgutachten von Thomas Schüller verwiesen. Die Bundesrepublik
Deutschland (Selbstdarstellung der BRD im Grundgesetz: "Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott") ist radikal
antichristlich von A wie Abtreibungserlaubnis über K wie
Kruzifixverbot bis Z wie Zwangszivilehe. Dementsprechend segnete das
Bundesverfassungsgericht auch den Konkordatsbruch 1957 ab, ganz
gestützt auf das Argument: Die Bundesländer gehören nicht zum
Bundesgebiet. Eine fast perfekte Argumentation; einziger
Schwachpunkt: Die Bundesländer gehören zum Bundesgebiet. Klaus
Mörsdorf kommentiert: "Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung
des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines
imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem
schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge'".
Ganz in dieser Tradition standen zahlreiche Zivilprozesse und
Strafprozesse, die von der "Vatikanum-2"-Gruppe und der BRD gegen
mich geführt wurden. In einem Strafprozess (Strafmaß: zwei bis vier
Jahre Gefängnis ohne Bewährung) stützte sich das Gericht ganz auf
ein sog. Gutachten von Thomas Schüller. Dieses Gutachten war ganz
falsch, was in einem Zeilenkommentar, der leicht zu finden ist und
dessen Link an VP geschickt wurde, unwiderlegt bewiesen ist. Das
Gericht verlangte von mir, mich ganz diesem Gutachten zu
unterwerfen, und verbot mir jede Kritik am Gutachten. Ich missachte
die gerichtliche Anordnung permanent ganz und gar: Z. B. erwähne und
zeige ich immer wieder mein V2-Diplom (von dem ich laut Schüller
annehmen muss, dass ich es gar nicht habe), und eben: Meinen
Zeilenkommentar gegen Schüller sowie entsprechende Videos verbreite
ich nach wie vor. Ein immer wieder von mir vorgebrachter, auch im
Zeilenkommentar anklingender Aspekt: Politik und Justiz stützen ihre
Lüge, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei, darauf, dass
die V2-Gruppe eben die katholische Kirche sei. Das zeugt nicht
gerade von argumentativ sauberer Logik (cf. oben Mörsdorf zum
Konkordatsbruch), aber es wird sogar exorbitant widersprüchlich
durch die in der VP-Review erwähnte und im Zeilenkommentar
ausführlich behandelte Entscheidung des BverfG, nicht gegen das
Urteil des Landgerichts Hanau zur Hochschule Sankt Georgen
vorzugehen. Im Klartext: Die V2-Gruppe ist eine häretische
Gemeinschaft, ergo ist sie nicht die Kirche, denn sie besitzt ganz
ausdrücklich nicht die Merkmale, die gemäß Dogma wesentlich zur
Kirche gehören, i. e. einig, heilig, katholisch und apostolisch. Die
gesamte V2-Gruppe verweist immer wieder nur auf diese - unanfechtbar
falsche - Behauptung der BRD, dass die V2-Gruppe trotzdem die Kirche
sei. Und um sogar das noch zu toppen, propagiert Schüller die
groteske Lüge, dass V2 ein Dogma verkündet habe. Dieses V2-Dogma
selbst wird von Schüller aber nirgends genannt, und auch
verschiedene V2-Stellen haben auf diesbzgl. Anfrage nicht
geantwortet; außerdem wird die Existenz eines V2-Dogmas von
sonstigen V2-"Theologen", darunter Karl Rahner und Joseph Ratzinger,
ausdrücklich bestritten. Schüller hat damit einen triumphalen Sieg
errungen: Er - und in Konsequenz jeder andere - darf straffrei
Rufmord an mir begehen durch die Verleumdung als "Häretiker". Und
auch der im Gefolge Schüllers von der BRD betriebene Rufmord, mein
V2-Diplom sei eine Fälschung, sowie die ganzen anderen
ungeheuerlichen Schüller-Lügen bleiben straffrei. Also die BRD hat
nur ein Gutachten, welches sich selbst wiederum nur auf die BRD
stützt, um eine absurde Lüge zu stützen.
Und die Faktenchecker? Mit dem "katholisch"-Fall von VP ist
angesichts der absoluten Tragweite, i. e. ewiges Heil oder ewige
Verdammnis, die Rolle und die Bedeutung von Faktenchecks prinzipiell
klar. Über die Qualität anderer Faktenchecks gibt es z. B. bei
Telegram reichlich Informationen. Exemplarisch: Correctiv verbreitet
(13.12.2019): "Nein, Zellen von menschlichen Föten und Affen oder
Glyphosat sind keine Inhaltsstoffe von Impfungen. Anders als in
einem Artikel behauptet, sind Zellen von abgetriebenen Föten und
Affen oder Glyphosat nicht Inhaltsstoffe von Impfungen. Es ist
richtig, dass Spuren der drei Stoffe darin vorkommen können – in
sehr geringen Mengen, die nicht schädlich sind." Also: Diese Zellen
sind zwar in Impfstoffen enthalten, sie sind aber keine
Inhaltsstoffe. Warum nicht wenigstens auf die Impfstoffe schreiben
und bei jeder Impfung den Hinweis sowohl mündlich wie schriftlich
geben: "Kann Spuren abgetriebener Kinder enthalten"?
Manche Debatte mag je nach Thema schwer nachvollziehbar sein. Aber
mit dem sowohl offenkundigen als auch unfehlbaren Thema katholische
Kirche hat jeder einen unanfechtbaren Hebel, um Lügen von Gutachtern
und Faktencheckern auszuhebeln. Tatsächlich kommt das Thema
"katholisch" öfters bei Faktencheckern vor, namentlich beim Thema
Impfstoffe und Embryonen. Eine sachliche Diskussion zur katholischen
Kirche würde zur Freiheit von Angst, Lüge und Terror führen: Die
Wahrheit wird euch befreien. Solange aber Gutachter und
Faktenchecker als Stütze für antichristliche Herrscher dienen,
solange sich antichristliche Herrscher auf lügende Gutachter und
Faktenchecker stützen, herrscht weiterhin die Lüge.
Aktualisierung 20.04.2023: Trustpilot hat die
Review gelöscht!
Das Reichskonkordat von Adolf Hitler
Daniel Jonah Goldhagen, Die katholische Kirche und der Holocaust,
München 2004, 213:
"Mit dem Konkordat erklärte die Kirche selbst sich zur offiziellen
Komplizin vieler Verbrechen des Regimes."
Konrad Algermissen, Kirchengeschichte, Celle (2)1956, 518:
"[Das Reichskonkordat] hätte die Grundlage für einen wahrhaften
Frieden zwischen Kirche und Staat bilden können, wie ihn Pius XI.
ersehnte. Aber es zeigte sich, wie recht der Papst mit seiner
grundsätzlichen Beurteilung des extremen Nationalismus hatte. Denn
kaum war das Konkordat geschlossen und hatte der Hitlerregierung ein
Renommee in den Augen der Welt gegeben, da setzte schon der maßlose
Kampf dieser Regierung gegen die Kirche ein, der volle zwölf Jahre,
bis zum Untergang des Naziregimes dauerte. Die katholische Vereine
und Zeitungen wurden unterdrückt. Ein gemeiner Verleumdungsfeldzug
gegen die Kirche wurde inszeniert ... Priester und führende Laien
wurden verfolgt, in ihrer Arbeit, ihrem Ansehen, ihrer Stellung,
ihrem Fortkommen geschädigt, zum Teil in Gefängnissen, Zuchthäusern
und Konzentrationslagern interniert. Im Laufe der sich ständig
steigernden Verfolgung wurden auch Klöster und caritative Anstalten
geschlossen und Priester wie kirchentreue Laien hingerichtet."
Klaus Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München
(10)1959, 70:
"Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene
Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957
ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK
aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts
keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei
ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. In diesem Ja und Nein zeigt
sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils. [...] In den
Ausführungen über die Bundestreue (III) kommt das Gericht
abschließend zu der Feststellung, daß rechtliche Folgen aus einem
den Bundesstaat verpflichtenden völkerrechtlichen Vertrag für die
Gliedstaaten ausschließlich nach Maßgabe des Verfassungsrechtes
entstehen. Das Gericht mißachtet dabei die anerkannte Lehre, daß
sich kein Staat auf seine Verfassung berufen kann, um sich der
Bindungen eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages zu entledigen,
wobei es keinen Unterschied zwischen übernommenen und überkommenen
Bindungen geben kann. Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung
des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines
imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem
schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge', der nach innen
nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu
gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt
in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit
zum Konkordatsbruch eingeräumt. Es ist damit über das Verhältnis von
Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das
Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage
erschüttert ist."