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"Corona / Covid-19 - Hilfen zur Diagnose einer Lüge" - 15.
September 2020
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"Corona / Covid-19 - Hilfen zur Diagnose einer Lüge" - 22.
November 2020
Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Berufsverbot
Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Pressemeldung 01.12.2021
An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) sowie
an zahlreiche staatliche Stellen von Politik und Justiz geht heute,
01.12.2021, folgender Offener Brief von Zahnärztin Dr. med. dent.
Esther Lingen, 46282 Dorsten:
Ich fordere die sofortige Einstellung aller sog. "Corona-Maßnahmen".
Insbesondere fordere ich konkret die sofortige Aufhebung des gegen
mich verhängten faktischen Berufsverbots. Ich will sofort meine
Arbeit wieder aufnehmen. Ich kann und werde keine "Vertretung"
organisieren, weil mir das Arbeiten verboten wird. Ich will nichts
"ruhen" lassen und beteilige mich auch nicht an derlei Entstellungen
der Wahrheit. Weitere rechtliche Schritte gegen die KZVWL wegen
aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere
Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls sowie
strafrechtlich Nötigung (wie Notdienstzuteilung trotz Berufsverbots)
und ganz allgemein Beteiligung an der sog. "Corona-Pandemie", werden
geprüft.
Begründung: Die KZVWL verkündet im "Infobrief-Direkt" v. 23.11.2021:
"Zutritt zu Zahnarztpraxen - Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher
dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind und einen
entsprechenden, offiziellen Testnachweis mit sich führen. ... Ein
Betreten der Praxis ohne Test ist nur zulässig, um unmittelbar vor
der Arbeitsaufnahme ein Testangebot oder Impfangebot des
Arbeitgebers wahrzunehmen." Also bereits für das Betreten meiner
eigenen Praxis droht eine hohe Geldstrafe. Und würde ich
irgendjemanden behandeln, drohen mir Prozesse und Verurteilungen
wegen schwerster Straftaten wie Körperverletzung. Und obendrein
drohen Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Dies ist Zwang zu einer mir moralisch unmöglichen Handlung, dem sog.
"Corona-Test". Die sog. "Corona-Pandemie" wurde bereits von Anfang
an öffentlich als "Falldemie" (Casedemic) bezeichnet. Niemals
während dieser "Pandemie", jedenfalls vor der sog. "Corona-Impfung",
gab es auffällige Zahlen von Atemwegs-Erkrankungen oder
-Todesfällen. Niemals gab es ungewöhnliche Belastungen der
Krankenhäuser. Stattdessen gab es nur "Fallzahlen" von einem
angeblichen Killervirus Corona und "Covid-19", woran anscheinend die
jährliche Grippe verstorben ist. Die sog. "Corona-Totenscheine" und
die sog. "Intensivbetten-Lüge" fanden sogar den Weg in den
Mainstream. Offen wurde sogar von Jens Spahn himself die Realität
der sog. "falsch-positiven" PCR-Tests zugegeben. Trotzdem wurden
ausnahmslos alle "Positiv Getestete" - somit erklärtermaßen
lügnerisch - als "Infizierte" gezählt. Statt Gesunden gab es nur
noch "Asysmptomatisch Kranke". Der Corman-Drosten Review Report ist
nur ein Beispiel von vielen, was wissenschaftlich von diesem
Test-Ritual zu halten ist. Kurz:
"Kein Test, keine Pandemie."
Darüber hinaus ist der Test auch noch gefährliche Körperverletzung,
s. z. B. Berichte über Austritt von Hirnwasser. Allgemein: Prof. Dr.
Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse Durchführung von
Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests".
Der Ethikkodex für Zahnärzte in der Europäischen Union (Council of
European Dentists (CED)) von 1965, aktuelle Fassung 2007, formuliert
als Zweck und Leitsätze des Zahnarzberufs:
- zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen,
- berufliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Berufsgeheimnis,
Integrität, Ehrlichkeit zu gewährleisten,
- die Würde, Autonomie und Wahlmöglichkeiten des Patienten zu
respektieren.
Bereits das Beteiligen an der Testpflicht, aber natürlich auch
Diskriminierung durch sonstige "Corona-Maßnahmen" wie 3G, ist eine
eklatante Verletzung dieser elementarsten Prinzipien. Aber statt dem
Ethikkodex zu folgen, hat sich die KZV-WL im gesamten Zeitraum an
der Panik-Pandemie maßgeblich beteiligt. Aktuell (29.11.2021)
verkündet sie: »"Die zahnärztliche Kollegenschaft in
Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu
unterstützen: "Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof. Wieler
zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer schnellen
Durchführung von Booster-Impfungen“, erklären Dr. Ralf Hausweiler,
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost Rieckesmann,
Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" ("Zahnärzte in
Nordrhein-Westfalen wollen Impfkampagne unterstützen"). Und bzgl.
der "Tests" schreibt die KZBV (26.11.2021), "dass im Falle ggf.
fortbestehender Testverpflichtungen eine Sanktionierung unseres
Erachtens nicht erfolgen und der Praxisbetrieb fortgeführt werden
kann, wenn aufgrund eingetretener Lieferengpässe kein Testmaterial
zur Verfügung steht."
Bekanntlich hat auch die Justiz bislang nahezu vollkommen das
Corona-Regime unterstützt. Politik, Justiz und Verbände stehen
zusammen. Einen neuen Tiefpunkt setzte das Bundesverfassungsgerichts
mit dem Beschluss v. 19.11.2021 zu "Verfassungsbeschwerden
betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen". Was also, wenn
irgendein weltliches Gericht solche "Corona-Maßnahmen" wie
Testpflicht, 3G / 2G / 1G / Zwangsimpfung usw. für "Recht"
"erkennen" würde? Als Christin bekenne ich mich zur beständigen,
unantastbaren Lehre der katholischen Kirche:
1. Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud": »Nur einen Grund
haben die Menschen, nicht zu gehorchen, wenn nämlich etwas von ihnen
gefordert werden sollte, was dem natürlichen oder göttlichen Gesetz
offenbar widerspricht; denn nichts von allem, wodurch das
Naturgesetz oder der Wille Gottes verletzt wird, ist zu gebieten
oder zu tun erlaubt. Sollte daher einer in die Lage kommen, dass er
sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich entweder
Gottes oder des Staatsoberhauptes Gebote zu verletzen, dann hat er
Christus zu gehorchen, der gebietet, "dem Kaiser zu geben, was des
Kaisers ist, Gott aber, was Gottes ist", und nach dem Beispiel des
Apostels mutig zu antworten: "Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen". Auch gibt es keinen Grund, jene, die so handeln, wegen
Verweigerung des Gehorsams anzuklagen; denn wenn der Wille der
Staatsoberhäupter Gottes Willen und Gesetzen widerspricht, dann
überschreiten sie ihre Machtbefugnis und verletzen die
Gerechtigkeit; dann kann eben ihre Autorität keine Anwendung finden,
denn wo keine Gerechtigkeit, da keine Autorität.«
2. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge": »Menschliche
Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen,
kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere
Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der
Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden, wenn
man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des
Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte Heidentum erkannt,
daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden
und lauten muß: "Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig
sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut,
sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich" (Cicero de officiis
3, 30.). Von dieser Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im
zwischenstaatlichen Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den
verschiedenen Nationen bedeuten.«
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Strafanzeige zur Corona-Testfplicht - Pressemeldung 06.12.2021
Bei Staatsanwaltschaft Essen wurde heute, 06.12.2021, durch diese
Pressmeldung folgende Strafanzeige erstattet seitens Zahnärztin Dr.
Esther Lingen gegen Unbekannt wegen Verdachts auf alle in Betracht
kommenden Gründe:
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt in der
Pressemitteilung vom 25.11.2021: "Die Zahnärzte laufen Sturm gegen
eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut §
28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag
sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie sämtliche
Besucher (nicht Patienten) testen und parallel umfangreichste
Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen müssen. Verstöße
sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet werden. Die
oberste Vertretung aller sechzigtausend Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte, die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) forderte den Gesetzgeber gestern in einer
einstimmigen Resolution auf, diese Regelung für Zahnarztpraxen
sofort auszusetzen."
Allgemein zu 2G s. Timm Homann, Chef der Modekette Ernsting’s Family
(im Mainstream): »Die Maßnahmen der Politik gegenüber dem Handel
sind reine Symbolpolitik und haben keinerlei Sachbezug ... Die
Politik sorgt in Willkür und ohne fachliche Fundierung dafür, dass
einige Unternehmen reicher werden und andere an Substanz und
Perspektive verlieren." Die "Corona-Politik" sei "unverhältnismäßig,
ungesetzlich, undemokratisch".
Offensichtlich spricht nichts für und alles gegen die
"Corona-Maßnahmen" wie das Test-Ritual. Eine strafrechtliche
Überprüfung ist erforderlich u. a. hinsichtlich Rechtsbeugung,
Nötigung und Körperverletzung.
Weil ich mich an der Testpflicht nicht beteiligen kann, ist gegen
mich also ein Berufsverbot ausgesprochen, was bereits hinsichtlich
Nötigung zu überprüfen ist. Dies gilt zusätzlich, falls mir
zusätzlich zum Berufsverbot irgendwelche weiteren Auflagen gemacht
werden (z. B. dass ich für für eine "Vertretung" sorgen soll). Jeder
Tag des Berufsverbotes bedeutet eine massive Geschäftsschädigung für
mich und ist höchst existenzbedrohend. Ein sofortiger
uneingeschränkter Widerruf aller "Corona-Maßnahmen" ist absolut
zwingend erforderlich. Sofern "Corona-Maßnahmen" in sich Straftaten
darstellen, sind sowohl Durchsetzung als auch Befolgung ohnehin
strafbar.
In der Sache hatte ich bereits am 01.12.2021 an zahlreiche Stellen
einen offenen Brief (s. meine aktuelle Homepage) geschickt, darunter
an Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL),
Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte. Für Weiteres
zum PCR-Test s. meinen offenen Brief.
S. auch das Video (auch auf meiner aktuellen Homepage) des Arztes
Dr. med. Andrew Kaufman, dass PCR Tests "das wichtigste Instrument
sind, mit dem künstliche Fälle einer Krankheit geschaffen werden,
die gesunde Menschen darstellen. Und die Anzahl der Fälle, die durch
diesen bedeutungslosen Test bei gesunden Menschen gefunden werden,
ist der Hauptgrund, den die Regierung benutzt, um uns lahmzulegen
und unsere Freiheit wegzunehmen. Und wenn Sie sich, aus welchem
Grund auch immer, diesem Test unterziehen, treiben Sie diese
Tyrannei voran."
S. auch Astrid Stuckelberger: "Eine Pandemie der Lügen" (Archiv:
https://perma.cc/9C4L-AY63 / Google Translate): "Es gibt viele Lügen
und Betrügereien in der Wissenschaft und in den Systemen. Der
PCR-Test ist ein Beispiel, der Arzt kann ihn nicht diagnostisch
verwenden. Ärzte werden bezahlt, um zu behaupten, dass Todesfälle
auf Covid zurückzuführen sind, basierend auf einer PCR, die nicht
funktioniert. Dies geschieht sehr oft ohne Autopsie. Sie sagen, der
Tod sei auf Covid zurückzuführen, auch wenn dies nicht der Fall
ist."
S. auch "Chefarzt gegen Corona-Regeln", insuedthueringen.de 24.11.:
"Mitten in der vierten Corona-Welle und der Debatte um eine
Impfpflicht fordern Dutzende Mediziner aus dem Raum
Hildburghausen/Coburg das Ende aller staatlichen Corona-Regeln und
den Verzicht auf alle Test- und Impfnachweise. Zu den Unterzeichnern
einer Erklärung von rund 50 Ärzten und Gesundheitsbeschäftigten
gehört auch der Chefarzt der Altersmedizin am Klinikum in
Hildburghausen."
Das Grundgesetz der BRD beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein
seiner Verantwortung vor Gott". Sogar Sozialdemokrat und vormals
Rechtspositivist Gustav Radbruch änderte nach dem
Nationalsozialismus seine Meinung um zur "Radbruchformel".
Entscheidend bleibt für jeden der in meinem offenen Brief zitierte
Grundsatz: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."
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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen -
Pressemeldung 13.12.2021
Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
(Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit:
Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte gesellschaftliche
Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das Berufsverbot muss
*SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige zwischenzeitliche
Ereignisse.
1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL),
Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein Fax
geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" v.
10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen Ebenen fordern wir
daher, die Zahnärzteschaft und ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, soweit sie ausreichend immunisiert sind, gänzlich aus
dem Fokus der Bestimmung zu nehmen". Was ist "ausreichend
immunisiert"? Frist zur Vorlage der schriftlichen Begründung ist der
13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle Stellen haben diese Frist
fruchtlos verstrichen lassen.
2. Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet auf seinem
Telegram-Kanal (ReinerFuellmich/636): »Der britische Arzt
(Allgemeinmediziner) Sam White hat seine Praxis aufgegeben, weil er
seinen hippokratischen Eid, "nicht zu schaden", nicht mit den
Covid-Behandlungsmaßnahmen des NHS, einschließlich der Verwendung
experimenteller, nicht getesteter "Impfstoffe", vereinbaren
konnte. Nachdem er seine Praxis verlassen und seine
pandemischen Ansichten in den sozialen Medien gepostet hatte, wurde
er von der Ärztekammer (General Medical Council) zensiert und
erhielt eine gerichtliche Anordnung, keine weiteren Beiträge zu
irgendeinem Aspekt von Covid zu veröffentlichen. Er hat nun
ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten
Königreichs gewonnen und alle gegen ihn verhängten Beschränkungen
wurden sofort aufgehoben.«
3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine
Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird u.
a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von
Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof.
Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v.
09.12.2021: »Die zusammenfassende Darstellung des
Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des
Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik
von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen
„Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle
tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt
damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz
offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum
jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung –
mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch
mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.«
4. KRiStA - Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten nennt "10
Gründe gegen die Impfpflicht" (Archiv: perma.cc/3Q4D-5H69): "Die
COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der
Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus
SARS-COV-2. ... Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947
Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang
zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die
Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender
Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. ... Ausweislich des
Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 25.11.2021 waren 56
% der über 60-jährigen hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt
geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales wies zum 9.11.2021 aus, dass
83,6 % der hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft
waren. ... Laut dem epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober
2020 beträgt die Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt
0,23 %. Die Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer
mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während
der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten, sodass
sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine
Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die
Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe
liegt."
In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde
nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine
"Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit
irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und Schwere
von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer absurdere
"Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede vernünftige Begründung
und sogar gegen längst bekannte klare Studien (z. B. Masken). Eine
vollständige juristische Überprüfung ist zwingend dringend
erforderlich.
S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert
Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv:
perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche
Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben,
vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ... Für das Übertreten
humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der
körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine
Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten
toleriert oder gar fordert."
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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen -
Pressemeldung 20.12.2021
Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
(Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit:
Die Existenzgrundlage für meine Zahnarztpraxis ist zerstört. Die
Justiz hat trotz mehrfacher Schreiben die dringend notwendige
Hilfeleistung gegen das Berufsverbot unterlassen. Damit bin ich nun
in die Arbeitslosigkeit gezwungen worden und muss meine Zulassung
als Zahnärztin zurückgeben. Es ist eine Lüge, positive PCR-Tests mit
Infektionen gleichzusetzen. Es ist eine Lüge, Impfungen mit
Immunisierungen gleichzusetzen. Immer mehr Menschen bewerten die
sog. Corona-Maßnahmen als schwerste Straftaten.
Die verbotenen Impf-Inhaltsstoffe ALC-0315 und ALC-0159 erzwingen
unbedingt dringend Strafverfahren.
1. Daniel Futschik, OTL, Offener Brief an Inspekteur Sanitätsdienst
BW, 13.12.2021: "Aus meiner Sicht ist der Befehl zum Impfen
rechtswidrig und unverbindlich, da er gegen geltendes Menschen- und
Völkerrecht, gegen §17a Absatz 4 Soldatengesetz, § 31 Soldatengesetz
verstößt und gemäß §89 Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt,
welche die Truppe einem nicht abschätzbaren Risiko bezüglich Ihrer
Einsatzfähigkeit aussetzt."
2. Anwältin Gabriele Curschmann-Käsinger, Brief an BW-Offiziere,
18.12.2021: »Im Moment werden die Soldaten aufgefordert, sich gegen
das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Soldaten die sich
weigern werden bestraft. Das ist ein Verbrechen nach jeglichem
Recht, egal ob deutsch, europäisch, international oder
Menschenrecht. Diese angebliche Impfung ist ein Menschenversuch, der
nach dem Nürnberger Codex verboten ist. Ich fordere Sie auf, als
Oberste Leitung der Bundeswehr, sich schützend vor die Ihnen
untergebenen Soldaten zu stellen. Bewahren Sie sich und Ihre
Soldaten davor, an einem unethischen, ja teuflischen Menschenversuch
teilzunehmen.«
3. Anwälte für Aufklärung e.V. 16.12.2021: Strafanzeige 107/2021 wg
Verbrechen gegen die Menschlichkeit/ Nötigung, Beschuldigte:
Schmalz, Anne-Kathrin, stellv. Geschäftsführerin St.
Josefskrankenhaus Heidelberg: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu
müssen, sehr geehrte Frau Schmalz, dass wir von verschiedenen Seiten
aufgefordert worden sind, Ihr Verhalten gegenüber Dritten zu
dokumentieren, da Sie sich persönlich besonders hervorgetan haben,
unzulässigen Druck auf die Belegschaft des St. Josefkrankenhauses
auszuüben, um diese indirekt zu einer Impfung zu zwingen. ... Ihr
Verhalten verstößt unserer Meinung nach gegen § 7 Abs. 1 Ziff 10.
VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit und § 240 StGB Nötigung."
4. Anwälte für Aufklärung 17.12.2021: Strafanzeige 108/2021 wg
gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beschuldigter: Dr. Uwe Hassepaß
u. a: "Die politisch Verantwortlichen hätten keine Möglichkeit, ihre
politische Agenda durchzusetzen, wenn es nicht eine Vielzahl von
Mitläufern und Handlanger gäbe, die unreflektiert den Anweisungen
folgten und die rechtswidrigen Maßnahmen mit einem gewissen
Autoritätsgehorsam (Milgram-Experiment) umsetzten... Rein informativ
möchten wir Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass im Moment
eine Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem
Strafgerichtshof in Den Haag vorbereitet wird."
5. Ärzte stehen auf, Offener Brief v. 13.12.2021 - Geringer Nutzen
und noch unklare Risiken durch die COVIDImpfungen: »Aktuelle Studien
zeigen, dass sich weder die Viruslast noch die Anzahl der Personen,
an welche die Infektion weitergegeben wird, zwischen Geimpften und
Ungeimpften unterscheiden [10] [11]. Geimpfte sind demnach genauso
ansteckend wie Ungeimpfte und können gleichermaßen zur Verbreitung
der Erkrankung beitragen. ... Wir fordern daher - den sofortigen
Stopp der Ausgrenzung und Einschränkung von ungeimpften Kindern und
Jugendlichen an der sozialen Teilhabe - den sofortigen Stopp der
einseitigen und die möglichen Schäden verharmlosenden
Impfinformation, sowie ein Ende der Nötigung der Bevölkerung zur
Impfung - das sofortige Ende der Diskriminierung von Ungeimpften und
der Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften im öffentlichen
Leben, am Arbeitsplatz und in Schulen sowie Kitas - eine Rückkehr
der politischen und medizinischen Entscheidungsträger zu
(wissenschaftlicher) Neutralität, weg von der bislang geführten
lobbykonformen Panikpolitik, die sowohl gezielt wissenschaftliche
Tatsachen ignoriert als auch die freiheitlich-demokratischen
Grundwerte mit Füßen tritt.«
6. Manifest für eine freie Impfentscheidung im Gesundheitswesen:
»Die Gründe, warum wir uns für eine freie Entscheidung einsetzen,
sind zusätzlich zum bestehenden Recht so mannigfaltig, dass sie hier
gar nicht alle Platz finden würden. Es ist aber unbestreitbar, dass
die uns versprochenen Vorteile der Impfung, bei vermeintlich
völliger Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit, nicht gegeben sind.
... Es gab schon immer Infektionskrankheiten in unserem
Arbeitsalltag und wir haben gelernt, professionell damit umzugehen.
Nie haben wir unsere Patienten und Kollegen anders behandelt, weil
sie eine Infektionskrankheit hatten.«
7. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V.,
"Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen
Art. 1 Abs. 1 GG verstößt", 17.12.2021: »Mit einer Impfpflicht tötet
der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.«
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Berufsverbot durch Corona-Testpflicht - Pressemeldung 11.01.2022
Zum Zweck der globalen Entmenschlichung ("Transhumanismus") wurde
Schnupfen umbenannt in Covid-19; zudem umbenannt wurden: gewöhnliche
Krankheit in gefährlichste Pandemie aller Zeiten, gesund in
asymptomatisch krank, falsch-positiv in infiziert. Die Pandemie
wütet so dermaßen bedrohlich, dass reihenweise Krankenhäuser
geschlossen und massenweise Pflegekräfte entlassen werden müssen.
Cornelia Leszinski, ärztliche Direktorin im Vincentius-Krankenhaus
Speyer, bringt die Gefährlichkeit von Covid-19 auf den Punkt (SWR,
7.12.2021): "Das ist eine ganz ernste Lage. Denn die Patienten
hatten überwiegend keine Krankheitssymptome." Die Illusion von
Wissenschaftlichkeit wird gestützt durch einen angeblichen
"Corona-Test", zu dem praktisch nahezu jeder gezwungen ist, der noch
am gesellschaftlichen Leben und v. a. am Berufsleben teilnehmen
will. Es gibt Zutrittsverbote bzw. Arbeitsverbote für "Ungetestete":
Kein "Test", kein Beruf.
Dieser Test selbst ist gefährliche Körperverletzung. Cf. Prof. Dr.
Werner Bergholz, Gefährdungsanalyse Durchführung von
Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests, Revisionsstand 6,
18.12.2021: "Die Antigenschnelltests enthalten Gold Nanopartikel und
mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene
Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Alle
diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Alle bisher
untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen
gesundheitsgefährdende Chemikalien auf. ... Ein zusätzlicher Schaden
wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da diese die
Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen, Fremdkörper
auf den Schleimhäuten hinterlassen und im Extremfall bei
Nasenabstrichen zum Austritt von Gehirnwasser geführt haben. ... Die
Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in
Klassenräumen verstößt gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften für
den Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und in mindestens
einem Fall gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung
REACH und war somit vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
rechtswidrig."
Für eine so extrem gefährliche Handlung wie einen Corona-Test müsste
also zwingend eine Notwendigkeit bewiesen sein, die den Test als
unverzichtbar für das erweist, was die Aufgabe des Staates ist,
nämlich das Allgemeinwohl. Nochmals Bergholz a.a.O.: "Die
massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests ist
sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven
Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann." Dementsprechend
wurde ganz am Anfang der angeblichen Pandemie von der WHO und den
Regierungen das Mantra vorgegeben: "Testen, Testen, Testen". Und
Realisten haben geantwortet: Kein "Test", keine "Pandemie".
Realisten haben verwiesen auf einige Vorläufer der
Covid-Panikwellen, z. B. auf Sars, Vogelgrippe, Schweinegrippe. Aber
die absolute Mehrheit der Bevölkerung huldigt anscheinend lieber der
transhumanistischen Ideologie, derzufolge Krankheiten und letztlich
Tod vollkommen dem Belieben von Menschen unterworfen sind. An die
Stelle vernünftiger Gesundheitspflege mit Hygiene, Ernährung und
Sport tritt der Kult um ein angebliches Killervirus. Winfried
Kretschmann (Parteitag 04.12.2021) bezeichnete die angebliche
Corona-Pandemie als "Plage biblischen Ausmaßes" und prophezeite:
"Das Impfen ist der Moses, der uns aus dieser Pandemie herausführt."
Das Problem der Kretschmann-Metapher: Die biblischen Plagen waren
real, die Corona-Pandemie ist irreal. Immerhin: Bei der Impfung kann
man an das Goldene Kalb denken. Es bleibt also dabei: Kein "Test",
keine "Pandemie".
Zum "PCR-Test" s. Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner,
Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute
Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, 05.01.2022: "Die
Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom Robert-Koch-Institut selbst
bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das RKI
stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms keinen
unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten
darstellt. ... Ein PCR-Test kann zwar ein Genom nachweisen (RNA),
nicht jedoch infektiöse – also vermehrungsfähige und somit lebende
-Viruspartikel. Das Verhältnis von nachgewiesener RNA und
infektiösen Viruspartikeln beträgt nach eigenen Angaben des RKI 10:1
bis 100:1. Es ist also wahrscheinlich, dass von 100 Personen trotz
eines positiven Genom-Nachweises durch den PCR-Test nur einige
wenige Personen auch tatsächlich infektiöse Viruspartikel in sich
tragen! Die anderen 95 bis 98 positiv getesteten Personen sind nicht
infektiös! Dies bestätigt sich auch in den Zahlen des RKI: Bei über
30 Millionen Testungen zeigten offensichtlich lediglich 750.000
typische Symptome einer Viruserkrankung, davon jedoch lediglich etwa
10.000 die schwere Folge einer Pneumonie."
Mit der irreführenden Testerei wird die große Irreführung der
Corona-Pandemie betrieben, und damit auch das Berufsverbot
erzwungen. Und bevor man behauptet, dass man ja kein Berufsverbot
hat, wenn man sich nur testen lässt: Mit Blick auf die angekündigte
Impfpflicht betont das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
n.e.V. (Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine
Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, 17.12.2021): "Das hier
Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern
auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte
Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann
sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes
entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch
Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich
aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung
deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter
Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat
abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die
Folgen der Impfung." Analog: Wer auf einem Test besteht, besteht auf
dem Berufsverbot für Ungetestete. Wer eine illegale Anordnung des
Staates erfüllt, handelt selbst illegal.
Nochmals: Der Test ist irreführend, d. h. er ist eine in sich
schlechte Handlung. Ja, es ist wichtig, die gesundheitlichen
Gefahren des Tests zu kennen, denn diese unterstreichen grell die
völlige Skrupellosigkeit des ganzen Systems. Entscheidend bleibt
aber, dass der Test ein Baustein eines Lügensystems ist. Es ist eine
Lüge, positive "Testergebnisse" als "Corona-Fälle", als
"Infektionen" zu zählen, und sogar im Mainstream klingen weitere
Lügen an: zu Intensivbetten, zu Impfquoten usw. Und diese Lügen
werden wohl nicht enden, solange genügend Bürger sich den
antichristlichen Forderungen der Staatsgewalt unterwerfen. Cf.
dagegen Papst Leo XIIIl., Enzyklika Sapientiae Christianae": "Wenn
aber die Staatsgewalten sich offen gegen das göttliche Recht
auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber
Verbrechen."