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    der Zahnarztpraxis von Dr. Esther Lingen
    Goldbrink 2a, 46282 Dorsten
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    Flyer "Corona / Covid-19 - Hilfen zur Diagnose einer Lüge" - 29. Juli 2020

    Flyer "Corona / Covid-19 - Hilfen zur Diagnose einer Lüge" - 15. September 2020

    Flyer "Corona / Covid-19 - Hilfen zur Diagnose einer Lüge" - 22. November 2020

    Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Berufsverbot

    Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Pressemeldung 01.12.2021

    An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) sowie an zahlreiche staatliche Stellen von Politik und Justiz geht heute, 01.12.2021, folgender Offener Brief von Zahnärztin Dr. med. dent. Esther Lingen, 46282 Dorsten:

    Ich fordere die sofortige Einstellung aller sog. "Corona-Maßnahmen". Insbesondere fordere ich konkret die sofortige Aufhebung des gegen mich verhängten faktischen Berufsverbots. Ich will sofort meine Arbeit wieder aufnehmen. Ich kann und werde keine "Vertretung" organisieren, weil mir das Arbeiten verboten wird. Ich will nichts "ruhen" lassen und beteilige mich auch nicht an derlei Entstellungen der Wahrheit. Weitere rechtliche Schritte gegen die KZVWL wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls sowie strafrechtlich Nötigung (wie Notdienstzuteilung trotz Berufsverbots) und ganz allgemein Beteiligung an der sog. "Corona-Pandemie", werden geprüft.
    Begründung: Die KZVWL verkündet im "Infobrief-Direkt" v. 23.11.2021: "Zutritt zu Zahnarztpraxen - Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind und einen entsprechenden, offiziellen Testnachweis mit sich führen. ... Ein Betreten der Praxis ohne Test ist nur zulässig, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen." Also bereits für das Betreten meiner eigenen Praxis droht eine hohe Geldstrafe. Und würde ich irgendjemanden behandeln, drohen mir Prozesse und Verurteilungen wegen schwerster Straftaten wie Körperverletzung. Und obendrein drohen Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
    Dies ist Zwang zu einer mir moralisch unmöglichen Handlung, dem sog. "Corona-Test". Die sog. "Corona-Pandemie" wurde bereits von Anfang an öffentlich als "Falldemie" (Casedemic) bezeichnet. Niemals während dieser "Pandemie", jedenfalls vor der sog. "Corona-Impfung", gab es auffällige Zahlen von Atemwegs-Erkrankungen oder -Todesfällen. Niemals gab es ungewöhnliche Belastungen der Krankenhäuser. Stattdessen gab es nur "Fallzahlen" von einem angeblichen Killervirus Corona und "Covid-19", woran anscheinend die jährliche Grippe verstorben ist. Die sog. "Corona-Totenscheine" und die sog. "Intensivbetten-Lüge" fanden sogar den Weg in den Mainstream. Offen wurde sogar von Jens Spahn himself die Realität der sog. "falsch-positiven" PCR-Tests zugegeben. Trotzdem wurden ausnahmslos alle "Positiv Getestete" - somit erklärtermaßen lügnerisch - als "Infizierte" gezählt. Statt Gesunden gab es nur noch "Asysmptomatisch Kranke". Der Corman-Drosten Review Report ist nur ein Beispiel von vielen, was wissenschaftlich von diesem Test-Ritual zu halten ist. Kurz:
    "Kein Test, keine Pandemie."
    Darüber hinaus ist der Test auch noch gefährliche Körperverletzung, s. z. B. Berichte über Austritt von Hirnwasser. Allgemein: Prof. Dr. Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests".
    Der Ethikkodex für Zahnärzte in der Europäischen Union (Council of European Dentists (CED)) von 1965, aktuelle Fassung 2007, formuliert als Zweck und Leitsätze des Zahnarzberufs:
    - zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen,
    - berufliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Berufsgeheimnis, Integrität, Ehrlichkeit zu gewährleisten,
    - die Würde, Autonomie und Wahlmöglichkeiten des Patienten zu respektieren.
    Bereits das Beteiligen an der Testpflicht, aber natürlich auch Diskriminierung durch sonstige "Corona-Maßnahmen" wie 3G, ist eine eklatante Verletzung dieser elementarsten Prinzipien. Aber statt dem Ethikkodex zu folgen, hat sich die KZV-WL im gesamten Zeitraum an der Panik-Pandemie maßgeblich beteiligt. Aktuell (29.11.2021) verkündet sie: »"Die zahnärztliche Kollegenschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu unterstützen: "Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof. Wieler zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer schnellen Durchführung von Booster-Impfungen“, erklären Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" ("Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen wollen Impfkampagne unterstützen"). Und bzgl. der "Tests" schreibt die KZBV (26.11.2021), "dass im Falle ggf. fortbestehender Testverpflichtungen eine Sanktionierung unseres Erachtens nicht erfolgen und der Praxisbetrieb fortgeführt werden kann, wenn aufgrund eingetretener Lieferengpässe kein Testmaterial zur Verfügung steht."
    Bekanntlich hat auch die Justiz bislang nahezu vollkommen das Corona-Regime unterstützt. Politik, Justiz und Verbände stehen zusammen. Einen neuen Tiefpunkt setzte das Bundesverfassungsgerichts mit dem Beschluss v. 19.11.2021 zu "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen". Was also, wenn irgendein weltliches Gericht solche "Corona-Maßnahmen" wie Testpflicht, 3G / 2G / 1G / Zwangsimpfung usw. für "Recht" "erkennen" würde? Als Christin bekenne ich mich zur beständigen, unantastbaren Lehre der katholischen Kirche:
    1. Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud": »Nur einen Grund haben die Menschen, nicht zu gehorchen, wenn nämlich etwas von ihnen gefordert werden sollte, was dem natürlichen oder göttlichen Gesetz offenbar widerspricht; denn nichts von allem, wodurch das Naturgesetz oder der Wille Gottes verletzt wird, ist zu gebieten oder zu tun erlaubt. Sollte daher einer in die Lage kommen, dass er sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich entweder Gottes oder des Staatsoberhauptes Gebote zu verletzen, dann hat er Christus zu gehorchen, der gebietet, "dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, Gott aber, was Gottes ist", und nach dem Beispiel des Apostels mutig zu antworten: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen". Auch gibt es keinen Grund, jene, die so handeln, wegen Verweigerung des Gehorsams anzuklagen; denn wenn der Wille der Staatsoberhäupter Gottes Willen und Gesetzen widerspricht, dann überschreiten sie ihre Machtbefugnis und verletzen die Gerechtigkeit; dann kann eben ihre Autorität keine Anwendung finden, denn wo keine Gerechtigkeit, da keine Autorität.«
    2. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge": »Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten.«

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    Strafanzeige zur Corona-Testfplicht - Pressemeldung 06.12.2021

    Bei Staatsanwaltschaft Essen wurde heute, 06.12.2021, durch diese Pressmeldung folgende Strafanzeige erstattet seitens Zahnärztin Dr. Esther Lingen gegen Unbekannt wegen Verdachts auf alle in Betracht kommenden Gründe:

    Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt in der Pressemitteilung vom 25.11.2021: "Die Zahnärzte laufen Sturm gegen eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut § 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie sämtliche Besucher (nicht Patienten) testen und parallel umfangreichste Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen müssen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet werden. Die oberste Vertretung aller sechzigtausend Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) forderte den Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen Resolution auf, diese Regelung für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen."
    Allgemein zu 2G s. Timm Homann, Chef der Modekette Ernsting’s Family (im Mainstream): »Die Maßnahmen der Politik gegenüber dem Handel sind reine Symbolpolitik und haben keinerlei Sachbezug ... Die Politik sorgt in Willkür und ohne fachliche Fundierung dafür, dass einige Unternehmen reicher werden und andere an Substanz und Perspektive verlieren." Die "Corona-Politik" sei "unverhältnismäßig, ungesetzlich, undemokratisch".
    Offensichtlich spricht nichts für und alles gegen die "Corona-Maßnahmen" wie das Test-Ritual. Eine strafrechtliche Überprüfung ist erforderlich u. a. hinsichtlich Rechtsbeugung, Nötigung und Körperverletzung.
    Weil ich mich an der Testpflicht nicht beteiligen kann, ist gegen mich also ein Berufsverbot ausgesprochen, was bereits hinsichtlich Nötigung zu überprüfen ist. Dies gilt zusätzlich, falls mir zusätzlich zum Berufsverbot irgendwelche weiteren Auflagen gemacht werden (z. B. dass ich für für eine "Vertretung" sorgen soll). Jeder Tag des Berufsverbotes bedeutet eine massive Geschäftsschädigung für mich und ist höchst existenzbedrohend. Ein sofortiger uneingeschränkter Widerruf aller "Corona-Maßnahmen" ist absolut zwingend erforderlich. Sofern "Corona-Maßnahmen" in sich Straftaten darstellen, sind sowohl Durchsetzung als auch Befolgung ohnehin strafbar.
    In der Sache hatte ich bereits am 01.12.2021 an zahlreiche Stellen einen offenen Brief (s. meine aktuelle Homepage) geschickt, darunter an Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte. Für Weiteres zum PCR-Test s. meinen offenen Brief.
    S. auch das Video (auch auf meiner aktuellen Homepage) des Arztes Dr. med. Andrew Kaufman, dass PCR Tests "das wichtigste Instrument sind, mit dem künstliche Fälle einer Krankheit geschaffen werden, die gesunde Menschen darstellen. Und die Anzahl der Fälle, die durch diesen bedeutungslosen Test bei gesunden Menschen gefunden werden, ist der Hauptgrund, den die Regierung benutzt, um uns lahmzulegen und unsere Freiheit wegzunehmen. Und wenn Sie sich, aus welchem Grund auch immer, diesem Test unterziehen, treiben Sie diese Tyrannei voran."
    S. auch Astrid Stuckelberger: "Eine Pandemie der Lügen" (Archiv: https://perma.cc/9C4L-AY63 / Google Translate): "Es gibt viele Lügen und Betrügereien in der Wissenschaft und in den Systemen. Der PCR-Test ist ein Beispiel, der Arzt kann ihn nicht diagnostisch verwenden. Ärzte werden bezahlt, um zu behaupten, dass Todesfälle auf Covid zurückzuführen sind, basierend auf einer PCR, die nicht funktioniert. Dies geschieht sehr oft ohne Autopsie. Sie sagen, der Tod sei auf Covid zurückzuführen, auch wenn dies nicht der Fall ist."
    S. auch "Chefarzt gegen Corona-Regeln", insuedthueringen.de 24.11.: "Mitten in der vierten Corona-Welle und der Debatte um eine Impfpflicht fordern Dutzende Mediziner aus dem Raum Hildburghausen/Coburg das Ende aller staatlichen Corona-Regeln und den Verzicht auf alle Test- und Impfnachweise. Zu den Unterzeichnern einer Erklärung von rund 50 Ärzten und Gesundheitsbeschäftigten gehört auch der Chefarzt der Altersmedizin am Klinikum in Hildburghausen."
    Das Grundgesetz der BRD beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott". Sogar Sozialdemokrat und vormals Rechtspositivist Gustav Radbruch änderte nach dem Nationalsozialismus seine Meinung um zur "Radbruchformel". Entscheidend bleibt für jeden der in meinem offenen Brief zitierte Grundsatz: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."

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    Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen - Pressemeldung 13.12.2021

    Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit: Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte gesellschaftliche Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das Berufsverbot muss *SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige zwischenzeitliche Ereignisse.
    1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein Fax geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" v. 10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen Ebenen fordern wir daher, die Zahnärzteschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie ausreichend immunisiert sind, gänzlich aus dem Fokus der Bestimmung zu nehmen". Was ist "ausreichend immunisiert"? Frist zur Vorlage der schriftlichen Begründung ist der 13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle Stellen haben diese Frist fruchtlos verstrichen lassen.
    2. Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet auf seinem Telegram-Kanal (ReinerFuellmich/636): »Der britische Arzt (Allgemeinmediziner) Sam White hat seine Praxis aufgegeben, weil er seinen hippokratischen Eid, "nicht zu schaden", nicht mit den Covid-Behandlungsmaßnahmen des NHS, einschließlich der Verwendung experimenteller, nicht getesteter "Impfstoffe", vereinbaren konnte.  Nachdem er seine Praxis verlassen und seine pandemischen Ansichten in den sozialen Medien gepostet hatte, wurde er von der Ärztekammer (General Medical Council) zensiert und erhielt eine gerichtliche Anordnung, keine weiteren Beiträge zu irgendeinem Aspekt von Covid zu veröffentlichen.  Er hat nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs gewonnen und alle gegen ihn verhängten Beschränkungen wurden sofort aufgehoben.«
    3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird u. a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof. Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v. 09.12.2021:  »Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.«
    4. KRiStA - Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten nennt "10 Gründe gegen die Impfpflicht" (Archiv: perma.cc/3Q4D-5H69): "Die COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2. ... Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. ... Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales wies zum 9.11.2021 aus, dass 83,6 % der hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft waren. ... Laut dem epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23 %. Die Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten, sodass sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe liegt."
    In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine "Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und Schwere von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer absurdere "Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede vernünftige Begründung und sogar gegen längst bekannte klare Studien (z. B. Masken). Eine vollständige juristische Überprüfung ist zwingend dringend erforderlich.
    S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv: perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ... Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert."

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    Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen - Pressemeldung 20.12.2021

    Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit: Die Existenzgrundlage für meine Zahnarztpraxis ist zerstört. Die Justiz hat trotz mehrfacher Schreiben die dringend notwendige Hilfeleistung gegen das Berufsverbot unterlassen. Damit bin ich nun in die Arbeitslosigkeit gezwungen worden und muss meine Zulassung als Zahnärztin zurückgeben. Es ist eine Lüge, positive PCR-Tests mit Infektionen gleichzusetzen. Es ist eine Lüge, Impfungen mit Immunisierungen gleichzusetzen. Immer mehr Menschen bewerten die sog. Corona-Maßnahmen als schwerste Straftaten.
    Die verbotenen Impf-Inhaltsstoffe ALC-0315 und ALC-0159 erzwingen unbedingt dringend Strafverfahren.
    1. Daniel Futschik, OTL, Offener Brief an Inspekteur Sanitätsdienst BW, 13.12.2021: "Aus meiner Sicht ist der Befehl zum Impfen rechtswidrig und unverbindlich, da er gegen geltendes Menschen- und Völkerrecht, gegen §17a Absatz 4 Soldatengesetz, § 31 Soldatengesetz verstößt und gemäß §89 Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt, welche die Truppe einem nicht abschätzbaren Risiko bezüglich Ihrer Einsatzfähigkeit aussetzt."
    2. Anwältin Gabriele Curschmann-Käsinger, Brief an BW-Offiziere, 18.12.2021: »Im Moment werden die Soldaten aufgefordert, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Soldaten die sich weigern werden bestraft. Das ist ein Verbrechen nach jeglichem Recht, egal ob deutsch, europäisch, international oder Menschenrecht. Diese angebliche Impfung ist ein Menschenversuch, der nach dem Nürnberger Codex verboten ist. Ich fordere Sie auf, als Oberste Leitung der Bundeswehr, sich schützend vor die Ihnen untergebenen Soldaten zu stellen. Bewahren Sie sich und Ihre Soldaten davor, an einem unethischen, ja teuflischen Menschenversuch teilzunehmen.«
    3. Anwälte für Aufklärung e.V. 16.12.2021: Strafanzeige 107/2021 wg Verbrechen gegen die Menschlichkeit/ Nötigung, Beschuldigte: Schmalz, Anne-Kathrin, stellv. Geschäftsführerin St. Josefskrankenhaus Heidelberg: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, sehr geehrte Frau Schmalz, dass wir von verschiedenen Seiten aufgefordert worden sind, Ihr Verhalten gegenüber Dritten zu dokumentieren, da Sie sich persönlich besonders hervorgetan haben, unzulässigen Druck auf die Belegschaft des St. Josefkrankenhauses auszuüben, um diese indirekt zu einer Impfung zu zwingen. ... Ihr Verhalten verstößt unserer Meinung nach gegen § 7 Abs. 1 Ziff 10. VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit und § 240 StGB Nötigung."
    4. Anwälte für Aufklärung 17.12.2021: Strafanzeige 108/2021 wg gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beschuldigter: Dr. Uwe Hassepaß u. a: "Die politisch Verantwortlichen hätten keine Möglichkeit, ihre politische Agenda durchzusetzen, wenn es nicht eine Vielzahl von Mitläufern und Handlanger gäbe, die unreflektiert den Anweisungen folgten und die rechtswidrigen Maßnahmen mit einem gewissen Autoritätsgehorsam (Milgram-Experiment) umsetzten... Rein informativ möchten wir Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass im Moment eine Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Strafgerichtshof in Den Haag vorbereitet wird."
    5. Ärzte stehen auf, Offener Brief v. 13.12.2021 - Geringer Nutzen und noch unklare Risiken durch die COVIDImpfungen: »Aktuelle Studien zeigen, dass sich weder die Viruslast noch die Anzahl der Personen, an welche die Infektion weitergegeben wird, zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden [10] [11]. Geimpfte sind demnach genauso ansteckend wie Ungeimpfte und können gleichermaßen zur Verbreitung der Erkrankung beitragen. ... Wir fordern daher - den sofortigen Stopp der Ausgrenzung und Einschränkung von ungeimpften Kindern und Jugendlichen an der sozialen Teilhabe - den sofortigen Stopp der einseitigen und die möglichen Schäden verharmlosenden Impfinformation, sowie ein Ende der Nötigung der Bevölkerung zur Impfung - das sofortige Ende der Diskriminierung von Ungeimpften und der Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften im öffentlichen Leben, am Arbeitsplatz und in Schulen sowie Kitas - eine Rückkehr der politischen und medizinischen Entscheidungsträger zu (wissenschaftlicher) Neutralität, weg von der bislang geführten lobbykonformen Panikpolitik, die sowohl gezielt wissenschaftliche Tatsachen ignoriert als auch die freiheitlich-demokratischen Grundwerte mit Füßen tritt.«
    6. Manifest für eine freie Impfentscheidung im Gesundheitswesen: »Die Gründe, warum wir uns für eine freie Entscheidung einsetzen, sind zusätzlich zum bestehenden Recht so mannigfaltig, dass sie hier gar nicht alle Platz finden würden. Es ist aber unbestreitbar, dass die uns versprochenen Vorteile der Impfung, bei vermeintlich völliger Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit, nicht gegeben sind. ... Es gab schon immer Infektionskrankheiten in unserem Arbeitsalltag und wir haben gelernt, professionell damit umzugehen. Nie haben wir unsere Patienten und Kollegen anders behandelt, weil sie eine Infektionskrankheit hatten.«
    7. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V., "Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt", 17.12.2021: »Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.«

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    Berufsverbot durch Corona-Testpflicht - Pressemeldung 11.01.2022

    Zum Zweck der globalen Entmenschlichung ("Transhumanismus") wurde Schnupfen umbenannt in Covid-19; zudem umbenannt wurden: gewöhnliche Krankheit in gefährlichste Pandemie aller Zeiten, gesund in asymptomatisch krank, falsch-positiv in infiziert. Die Pandemie wütet so dermaßen bedrohlich, dass reihenweise Krankenhäuser geschlossen und massenweise Pflegekräfte entlassen werden müssen. Cornelia Leszinski, ärztliche Direktorin im Vincentius-Krankenhaus Speyer, bringt die Gefährlichkeit von Covid-19 auf den Punkt (SWR, 7.12.2021): "Das ist eine ganz ernste Lage. Denn die Patienten hatten überwiegend keine Krankheitssymptome." Die Illusion von Wissenschaftlichkeit wird gestützt durch einen angeblichen "Corona-Test", zu dem praktisch nahezu jeder gezwungen ist, der noch am gesellschaftlichen Leben und v. a. am Berufsleben teilnehmen will. Es gibt Zutrittsverbote bzw. Arbeitsverbote für "Ungetestete": Kein "Test", kein Beruf.
    Dieser Test selbst ist gefährliche Körperverletzung. Cf. Prof. Dr. Werner Bergholz, Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests, Revisionsstand 6, 18.12.2021: "Die Antigenschnelltests enthalten Gold Nanopartikel und mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Alle diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Alle bisher untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen gesundheitsgefährdende Chemikalien auf. ... Ein zusätzlicher Schaden wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da diese die Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen, Fremdkörper auf den Schleimhäuten hinterlassen und im Extremfall bei Nasenabstrichen zum Austritt von Gehirnwasser geführt haben. ... Die Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in Klassenräumen verstößt gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und in mindestens einem Fall gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung REACH und war somit vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig."
    Für eine so extrem gefährliche Handlung wie einen Corona-Test müsste also zwingend eine Notwendigkeit bewiesen sein, die den Test als unverzichtbar für das erweist, was die Aufgabe des Staates ist, nämlich das Allgemeinwohl. Nochmals Bergholz a.a.O.: "Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann." Dementsprechend wurde ganz am Anfang der angeblichen Pandemie von der WHO und den Regierungen das Mantra vorgegeben: "Testen, Testen, Testen". Und Realisten haben geantwortet: Kein "Test", keine "Pandemie". Realisten haben verwiesen auf einige Vorläufer der Covid-Panikwellen, z. B. auf Sars, Vogelgrippe, Schweinegrippe. Aber die absolute Mehrheit der Bevölkerung huldigt anscheinend lieber der transhumanistischen Ideologie, derzufolge Krankheiten und letztlich Tod vollkommen dem Belieben von Menschen unterworfen sind. An die Stelle vernünftiger Gesundheitspflege mit Hygiene, Ernährung und Sport tritt der Kult um ein angebliches Killervirus. Winfried Kretschmann (Parteitag 04.12.2021) bezeichnete die angebliche Corona-Pandemie als "Plage biblischen Ausmaßes" und prophezeite: "Das Impfen ist der Moses, der uns aus dieser Pandemie herausführt." Das Problem der Kretschmann-Metapher: Die biblischen Plagen waren real, die Corona-Pandemie ist irreal. Immerhin: Bei der Impfung kann man an das Goldene Kalb denken. Es bleibt also dabei: Kein "Test", keine "Pandemie".
    Zum "PCR-Test" s. Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, 05.01.2022: "Die Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom Robert-Koch-Institut selbst bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das RKI stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten darstellt. ... Ein PCR-Test kann zwar ein Genom nachweisen (RNA), nicht jedoch infektiöse – also vermehrungsfähige und somit lebende -Viruspartikel. Das Verhältnis von nachgewiesener RNA und infektiösen Viruspartikeln beträgt nach eigenen Angaben des RKI 10:1 bis 100:1. Es ist also wahrscheinlich, dass von 100 Personen trotz eines positiven Genom-Nachweises durch den PCR-Test nur einige wenige Personen auch tatsächlich infektiöse Viruspartikel in sich tragen! Die anderen 95 bis 98 positiv getesteten Personen sind nicht infektiös! Dies bestätigt sich auch in den Zahlen des RKI: Bei über 30 Millionen Testungen zeigten offensichtlich lediglich 750.000 typische Symptome einer Viruserkrankung, davon jedoch lediglich etwa 10.000 die schwere Folge einer Pneumonie."
    Mit der irreführenden Testerei wird die große Irreführung der Corona-Pandemie betrieben, und damit auch das Berufsverbot erzwungen. Und bevor man behauptet, dass man ja kein Berufsverbot hat, wenn man sich nur testen lässt: Mit Blick auf die angekündigte Impfpflicht betont das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, 17.12.2021): "Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung." Analog: Wer auf einem Test besteht, besteht auf dem Berufsverbot für Ungetestete. Wer eine illegale Anordnung des Staates erfüllt, handelt selbst illegal.
    Nochmals: Der Test ist irreführend, d. h. er ist eine in sich schlechte Handlung. Ja, es ist wichtig, die gesundheitlichen Gefahren des Tests zu kennen, denn diese unterstreichen grell die völlige Skrupellosigkeit des ganzen Systems. Entscheidend bleibt aber, dass der Test ein Baustein eines Lügensystems ist. Es ist eine Lüge, positive "Testergebnisse" als "Corona-Fälle", als "Infektionen" zu zählen, und sogar im Mainstream klingen weitere Lügen an: zu Intensivbetten, zu Impfquoten usw. Und diese Lügen werden wohl nicht enden, solange genügend Bürger sich den antichristlichen Forderungen der Staatsgewalt unterwerfen. Cf. dagegen Papst Leo XIIIl., Enzyklika Sapientiae Christianae": "Wenn aber die Staatsgewalten sich offen gegen das göttliche Recht auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen."