Nächtliche Ruhestörung und Körperverletzung Pressemitteilung 12.05.2025
Kürzlich wurde folgender Text verschickt an Justizministerium,
Polizei, Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft:
Anzeige: Am [.] wurde in [.] um 22.03 die Polizei gerufen wegen
einer Feier in der Nachbarschaft mit lauter Musik. Um 22.15 traf
die Polizei ein, und einige Minuten später wurde es zunächst
deutlich leiser. Einige weitere Minuten später, kurz nachdem die
Polizisten weggefahren waren, wurde die Musik wieder auf den
früheren lauten Pegel hochgestellt, und es gab um 22.28 Uhr noch
einen Anruf bei der Polizei. Zum Thema Ruhestörung: Cf.
"Ruhestörung durch laute Musik: Was darf die Polizei vor Ort
machen?", 15.03.2025, Redaktion JuraForum, bzgl. Störung der
Nachtruhe lt. § 9 Abs. 1 LImSchG NRW: "Hiernach sind von 22 bis 6
Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet
sind. Nachtruhe bedeutet, dass der Nachbar in diesem Zeitraum die
Musik nur so laut stellen darf, dass sie im Prinzip nur in der
eigenen Wohnung wahrgenommen wird. ... Hier muss mit der
Verhängung einer Geldbuße gerechnet werden, die etwa in
Nordrhein-Westfalen bis zu 5.000 Euro betragen kann." Cf.
"Lärmbelästigung: Diese Sanktionen drohen", 11. Februar 2025, Dr.
Philipp Hammerich auf Bußgeldkatalog 2025: "Gerichtliche
Entscheidungen haben eine Lautstärke von 30 bis 40 dB als
ruhestörend anerkannt. Dies sind jedoch nur Richtwerte – auch
leiser Krach kann aufgrund seiner Beschaffenheit als besonders
störend gelten und dementsprechend eine Anzeige aufgrund einer
Lärmbelästigung durch den Nachbarn rechtfertigen." Cf. "Was tun
bei Ruhestörung durch Nachbarn? Wo und wann kann man diese
melden?", 28.10.2024, Lexikon juraforum: "Werktags ist in erster
Linie das Ordnungsamt für eine Lärmanzeige zuständig, da dies
grds. eine reine Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerhalb der
Geschäftszeiten und am Wochenende kann man die Polizei
kontaktieren. Ansonsten werden die Beamten des Ordnungsamtes
einschreiten. ... Bleibt der Lärmpegel nach Einschreiten der
Polizei weiterhin unverändert und wird die Polizei vermehrt
gerufen, können die Beamten die Lärmquelle, beispielsweise die
Musikanlage / Stereoanlage, im Haus beschlagnahmen." Insofern ist
von der Polizei, die wegen Ruhestörung gerufen wird, immer zu
erwarten, dass sie einen Schallmesser bei sich führt.
Dezibelmesser-Apps gibt es für Smartphones, allerdings um
Unklarheiten zu vermeiden, sollte die Polizei zuerst selbst vor
Ort messen. Zudem sollte die Polizei immer auf die Möglichkeit der
Anzeige hinweisen. Eine Geldbuße ist in jedem einzelnen Fall
notwendig, wenn man wirklich gegen Lärmbelästigung vorgehen will.
Ebenso ist auch die Ausschöpfung des Höchstbetrags von 5.000 Euro
notwendig. Besonders lächerlich wäre es, wenn sowohl ein
geringerer Betrag als auch nur ein einziger Betrag eingefordert
würde, z. B. von dem Veranstalter ein Bußgeld von 500 Euro. Wenn
25 Personen gefeiert haben, dann zahlt wohl jeder gerne 20 Euro,
lacht herzlich und fühlt sich bestärkt, nächstens wieder die
Nachtruhe zu stören. Wenn aber jemand, der mit seiner Frau und
seinen zwei kleinen Kindern bei der Feier anwesend war, nun 20.000
Euro bezahlen muss, dann wird er vielleicht etwas nachdenklich.
Zum Thema Körperverletzung: Im o.g. Artikel von Lexikon juraforum
steht ferner: "Insbesondere Lärm, der durch den Flug-, Straßen-
und Schienenverkehr verursacht wird, kann das Wohlbefinden der
Menschen in Deutschland auf verschiedene Weise negativ
beeinflussen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes beeinträchtigt
dieser Verkehrslärm besonders den Schlaf in der Form: die Struktur
des Schlafes verändert sich, Betroffene wachen öfter auf, die
Produktion von Stresshormonen steigt. Dies erhöht jedoch die
Risikofaktoren, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen." Cf.
"Dauerhafter Lärm ist Körperverletzung", 29.04.2014, welt: »"Lärm
kann Bluthochdruck verursachen und in der Folge Herzinfarkte und
Schlaganfälle auslösen“, ergänzt Thomas Myck, Leiter des
Fachgebiets Lärmminderung beim Umweltbundesamt (UBA) in
Dessau-Roßlau. Er schätzt schon einen Dauerpegel, der so laut ist
wie eine normale Unterhaltung, als problematisch ein. Auch wenn
die Beschallung nicht zwangsläufig zu körperlichen Erkrankungen
führen muss, kann sie auch der Psyche zusetzen:
Konzentrationsprobleme, Gereiztheit und Nervosität können die
Folge sein. Ob die Geräusche krank machen, hängt auch davon ab,
wie Betroffene diese bewerten. "Laute Musik von meinem ungeliebten
Nachbarn lässt den Blutdruck sicher höher steigen als die eigene
Musik", erklärt Myck.« Bei frag-einen-anwalt gibt es auch eine
Antwort zur Anfrage bzgl. "Körperverletzung durch Lärm" v. 23.
Juli 2024. Praktisch immer bedeutet nächtliche Ruhestörung beim
Lärmopfer Schlafberaubung. Cf. "Warum Schlafmangel unterschätzt
wird", AOK, 21.12.2023: "Während wir schlafen, laufen unbemerkt
viele wichtige Prozesse im Körper ab. Zum Beispiel finden im
Gehirn notwendige Reinigungsarbeiten statt. Wachstumshormone
werden ausgeschüttet, die für die Regeneration und das Wachstum
von Knochen, Muskeln und Organen wichtig sind, und die Immunabwehr
arbeitet verstärkt. Kommt es jedoch zu einer Störung des
Nachtschlafs, ob in Dauer oder Qualität, können die für unsere
Erholung wichtigen Prozesse und Regulationen nicht reibungslos
ablaufen. Die Folgen davon spüren wir bereits am nächsten Morgen.
Häufigere Störungen können sich auf den gesamten Körper auswirken
und schwerwiegende Auswirkungen haben. ... Schlafmangel wirkt sich
ähnlich wie Alkohol oder sogar stärker auf die Fahrtauglichkeit
aus. Es gibt Hinweise darauf, dass bei einem Viertel aller
schweren und tödlichen Autounfälle Müdigkeit eine Rolle gespielt
hat. Außerdem ist das Unfallrisiko allgemein erhöht." Völlig
absurd und gefährlich erscheint die Empfehlung, man sollte zuerst
das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Muss / darf man nachts aus
dem Bett steigen, sich anziehen, sich in dunkler Nacht nach
draußen begeben und sich alleine mit einer ordnungswidrig
lärmenden Horde von Rauchenden und Betrunkenen über das
Landes-Immissionsschutzgesetz und über die absolute Notwendigkeit
von Nachtschlaf streiten? Und soll man dieses Ritual an jedem
Wochenende wiederholen, wenn mal wieder irgendjemand in
wahrnehmbarer Umgebung feiert? Quasi als "Running Gag" für die
lärmende Nachbarschaft? Cf. unsere Anzeige v. 30.06.2022: "Das
anscheinend einzige, was [.] aus den ganzen Vorfällen gelernt
haben, ist, dass sie unbekümmert Lärm produzieren können.
Offenkundig fühlt sich Familie [.] nur in ihrem Treiben bestärkt.
Das kann und darf nicht so weitergehen." Cf. unsere Anzeige v.
29.05.2024: "Wenn der Staat nicht Recht und Ordnung fordert und
schützt, sondern Unordnung und Unrecht schützt und fördert, hat
der Bürger das Recht und ggf. die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen.
Es wird Bezug genommen auf § 32 Strafgesetzbuch."
Wer Straflosigkeit bei nächtlicher Ruhestörung / Schlafberaubung
toleriert, toleriert damit Existenz und Ausbreitung von
Rücksichtslosigkeit, Verwahrlosung sowie extrem gefährliche
Eskalation.