Strafanzeige für Maskenverweigerer
Pressemeldung 22.10.2020
Mehrere Maskengegner haben am 22.10.2020 Strafanzeige bzgl. der
Maskenpflicht erstattet. Der Wortlaut:
An: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Martin-Luther-Straße 105, 10825
Berlin, Fax: 030 / 9013-8455
Weiterzuleiten an: Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559
Berlin, Fax: 030 / 9014-3310
Entschädigungsforderung wegen Diskriminierung
Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung
Im "Tagesspiegel" vom 13.10.2020, S. 11, wurde "der erhobene
Zeigefinger für alle ohne Maske" veröffentlicht. Damit wurden ein
ganz konkreter und sofort für jeden klar erkenntlicher "Teil der
Bevölkerung", nämlich ganz ausdrücklich "ALLE OHNE MASKE", böswillig
verächtlich gemacht, strafbar gem. § 130 Volksverhetzung.
Die besondere Schwere der Schuld wird noch zusätzlich unterstrichen
durch Tagesspiegel v. 14.10.2020:
"Berliner Senat stoppt umstrittene Mittelfinger-Kampagne. Man habe
mit dem Motiv versucht, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erzeugen,
sagen die Verantwortlichen. Beleidigen wollten sie niemanden".
Sachverhalt: Der Senat verkündet (mit Steuergeldern), dass "ALLE
OHNE MASKE" den "Mittelfinger" verdienen. Der "Mittelfinger" -
jedenfalls gegenüber Beamten - wird mit schwersten Strafen belegt,
und das obendrein sogar ohne jede Überlegung, warum der Finger
überhaupt gezeigt wurde, z.B. als Reaktion auf eine Straftat des
Beamten. Hier hingegen wird ein vollkommen unschuldiger Teil mit dem
Mittelfinger belegt.
Zur "Maskenpflicht" generell: Sie ist gar kein Gesetz. Sie kann
niemals Rechtskraft erlangen. Stattdessen verplichtet sie zum
Widerstand. Jegliche Einforderung der Maskenpflicht ist illegal.
Jede Beteiligung an der Durchsetzung der Maskenpflicht ist strafbar.
Denn: 1. Masken schützen nicht, 2. Masken schaden, 3.
Maskenvorschriften verwirren.
Cf. Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935,
36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz,
d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun
von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen
Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche
Sittengesetz und das positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott
seinen Willen kund durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche
oder dem Staate erlassen sein kann. [...] Das Allgemeinwohl fordert,
daß ein Gesetz gerecht ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder
wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz,
das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt keine Rechtskraft."
Sogar der SPD-Politiker und Strafrechtler Gustav Radbruch
(1878-1949) sprach sich gegen sturen Rechtspositivismus aus. In der
BRD haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof die
sog. Radbruchsche Formel mehrfach (ausdrücklich) angewandt: Richter
müssen entgegen einem positiven Gesetz entscheiden, wenn es
"unerträglich ungerecht" ist.
Konkret zur Maske s. u.a. folgende bewiesene Tatsachen:
1. thieme-connect, Krankenhaushygiene up2date 2020; 15(03), Prof.
Dr. med. Ines Kappstein, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie,
Infektionsepidemiologie, Hygiene, Umweltmedizin: "Mund-Nasen-Schutz
in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit. Im
Gegenteil kann eine Maskenpflicht für viele Millionen Menschen im
öffentlichen Raum sogar zu einem Infektionsrisiko werden, weil die
erforderliche Händehygiene nicht eingehalten werden kann. Indirekte
Erregerkontakte über kontaminierte Oberflächen werden durch Masken
nicht weniger, sondern kommen im Gegenteil potenziell häufiger
zustande als ohne Masken."
2. wochenblick, 09.09.2020: Der gerichtlich beeidete Sachverständige
Ing. Dr. Helmut Traindl hat vor laufender Kamera die CO2 Werte unter
einer selbstgemachten und zwei handelsüblichen Corona-Schutzmasken
gemessen. Dabei stellte sich heraus, dass die für Arbeitsplätze
zulässigen Höchstwerte um das vielfache überschritten wurden. Das
bedeutet nicht nur, dass den Bürgern ein gesetzwidriger Zustand
verordnet wurde, eine solche Atemluft gilt nach allen medizinischen
Erkenntnissen auch als akut betäubend und gesundheitsgefährdend.
Manche „Corona-Spätfolgen“ decken sich mit
CO2-Vergiftungserscheinungen.
3. Heilloses Chaos bzgl. Corona-Vorschriften, cf. Heidenheimer
Zeitung, 09.09.2020: "Auch bei den Masken legten Experten und
Politik eine Kehrtwende hin. Wochenlang war gepredigt worden, dass
das Tragen von Atemmasken für Normalbürger keinen Sinn mache und
medizinischem Personal vorbehalten bleiben solle – als Masken
Mangelware waren. Seit Ende April aber müssen Mund und Nase in allen
Bundesländern im Nahverkehr und beim Einkauf bedeckt werden.
Mittlerweile trifft man die Maske auch im Kino oder bei sonstigen
Veranstaltungen an."
Die Gewaltbereitschaft gegen Corona-Realisten ist bereits sehr groß
und wird durch die Mittelinger-Kampagne noch weiter geschürt.
Aktuell prominent ist der Pfefferspray-Angriff eines 71-Jährigen.
Jede Verbreitung von Corona-Propaganda bedeutet zusätzoliche
Gefährdung von Corona-Realisten, hier namentlich Masken-Realisten.